mit dem Grundsatzbeschluss zur Gründung einer sechsten Gesamtschule (VO/0119/08) wurde die Verwaltung aufgefordert darzulegen, an welchem Standort die Schule errichtet werden kann; die Verwaltung soll auch Auskunft darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt eine neu zu errichtende Gesamtschule ihre Arbeit aufnehmen kann und zu welchen Kosten.
Wir bitten um einen Sachstandsbericht, der obige Punkte beinhaltet.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Helin Argav
Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung
Anhang:
Auszug aus dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 10. März 2008
1. In Wuppertal wird eine 6. Gesamtschule errichtet.
2. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Rahmendaten und
Schlussfolgerungen aus der vorgelegten Schulentwicklungsplanung
beauftragt, alle erforderlichen Prüfungen unverzüglich vorzunehmen und
darzulegen, an welchem Standort die Schule errichtet werden kann.
3. Die Verwaltung soll Auskunft darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt
eine neu zu errichtende Gesamtschule ihre Arbeit aufnehmen kann und
zu welchen Kosten dies möglich ist.
4. Die Verwaltung prüft auch, ob die neue Gesamtschule in einer
alternativen Rechtsform errichtet und betrieben werden kann.
5. Der Bericht wird den politischen Gremien im IV. Quartal dieses Jahres
vorgelegt.“