Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Warnecke,
der Ausschuss für Schule und Bildung und der Rat der Stadt mögen beschließen:
Die Stadt Wuppertal als Schulträger führt ab den Grundschulanmeldungen 2011 Grundschulbezirksgrenzen wieder ein, die 2008 aufgrund einer Änderung des § 84 des Schulgesetzes NRW abgeschafft wurden.
Die Verwaltung entwickelt Vorschläge für neue Grundschulbezirke, die den sinkenden Geburtenzahlen und der sozialen Heterogenität der Bevölkerung Rechnung tragen.
Die Vorschläge werden in den Bezirksvertretungen und im Schulausschuss beraten.
Begründung:
Nahezu alle Fraktionen im Rat haben die Aufhebung missbilligt, zumindest für Wuppertal. Eine erneute Änderung im NRW-Landtag hat den Weg frei gemacht für die Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbezirke.
Dafür sprechen nicht nur die Möglichkeit einer sinnvollen Schulentwicklungsplanung, sondern auch sozialpolitische und zahlreiche pädagogische Gründe:
Dies alles ist durch die wohnortferne Beschulung von Grundschulkindern nicht mehr in dem Maße gegeben, in dem es wünschenswert wäre. Kinder sind durch wohnortferne Kontakte mit anderen Kindern auf die Transportleistungen ihrer Eltern angewiesen; sie werden in ihrer Entwicklung zur Selbstständigkeit stark eingeschränkt. Insofern sind aus diesen entwicklungspsychologischen Gründen allein schon Grundschuleinzugsbezirke zu fordern.
Es gelten nach wie vor die gleichen Argumente wie vor der Gesetzesänderung, und daher ist es konsequent, die Änderung rückgängig zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Helin Argav
Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung
Elisabeth August Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender