Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die ARGE Wuppertal plant im Bereich „Beschäftigungsschaffende Maßnahmen“ (ABM und Arbeitsgelegenheiten) eine neue Vergütungsvariante.
Arbeitslose, die in einer zugewiesenen Arbeitsgelegenheit (AGH) eine Anleiter/innen-Rolle ausübten, erhielten bisher eine Entlohnung nach „AGH in der Entgeltvariante“. Diese ist eine steuer-, kranken- und rentenversicherungspflichtige Beschäftigung mit bezahltem Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und dauert bis zu 11 Monate.
Künftig soll die Beschäftigung auf einer Anleiter/innen-Stelle nach „AGH mit Mehraufwandsentschädigung“ vergütet werden, wobei die MAE 2,50 EUR pro Std. betragen soll (mit einer Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden).
Die „AGH-MAE“ ist in der Regel auf 6 Monate begrenzt, nicht sozialversicherungspflichtig und ohne Vergütung während Urlaubs- oder Krankheitstagen. Ein weiteres Merkmal der „AGH-MAE“ ist, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) bei dieser Variante von der Kommune zu tragen sind.
Da die Nettobezüge der beiden Varianten – Entlohnung bzw. Leistungen mit zusätzlicher Aufwandsentschädigung, „AGH-Entgelt“ bzw. „AGH-MAE 2,50 EUR“ – annähernd gleich sind, müsste aus der Ersetzung ersterer durch letztere eine Verschiebung der Kosten zu Lasten der Kommune, zu Gunsten der ARGE resultieren.
Pro umgewandelte AGH fallen für die Kommune z.B. gut 3.000 Euro pro Jahr mehr an Kosten der Unterkunft an. Im Jahr 2008 besetzte die ARGE 327 Stellen als AGH in der Entgeltvariante. Somit wäre die Verschiebung finanzieller Lasten in Höhe von rund 1 Million Euro möglich.
Wir bitten in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth August Gerd-Peter Zielezinski
Stadtverordnete Stadtverordneter